Wir freuen uns, dass Sie Interesse an unserer Praxis zeigen.
Wir möchten Ihnen einen kurzen Einblick über unser Leistungsspektrum geben.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne, wir sind Ihnen bei Fragen immer behilflich.
Diabetischer Fuß
Die Diagnose "Diabetischer Fuß" ist eine mit weitreichenden Folgen, Gefahren und Veränderungen.
Wir geben Ihnen gerne Tipps, Hilfen und Anregungen zu diesem Thema.
Eine Verordnung für die Podologische Therapie ist hier möglich. Der Arzt kann Ihnen eine Heilmittelverordnung 13 ausstellen und Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Sie. Sie müssen meist nur einen Eigenanteil zahlen.
Morbus Parkinson
Dieser Themenbereich ist in der Podologie sehr neu und im Grunde noch gar nicht angekommen. Ich hatte 2021 das große Glück vom Parkinsonnetz Bremen (PNB+) eine Einladung zu einem Onlinemeeting zu erhalten. Da zielorientierte Podologinnen und Podologen stetig nach neuen Herausforderungen suchen, habe ich diese Einladung angenommen. Ich habe dort sehr viele extrem engagierte Personen kennengelernt, die für das Thema Parkinson „brennen“. Das allein war schon ein beeindruckendes und erhebendes Erlebnis. Allerdings habe ich lange Zeit nach den entscheidenden Schnittstellen zur Podologie gesucht. Allein durch die Sensibilisierung für diese Erkrankung habe ich bei meinen Patienten plötzlich und erstaunlicher Weise Beobachtungen gemacht, die in einem unmittelbaren Zusammenhang zu dieser Erkrankung stehen. Sehr schnell wurde eine AG Parkinson Fuß ins Leben gerufen, in der sehr versierte Therapeuten gearbeitet haben. Das abschließende Handlungsprodukt war eine weitere „Quickcard“, auf der sehr viele Hinweise zu Krankheitsbildern an den Füßen aufgeführt sind und gleichzeitig Behandlungsempfehlungen gegeben werden. Ein weiteres Thema ist die richtige und adäquate Schuh- und Einlagenversorgung. Hierzu sind wir aktuell in einer Art „Testphase“, um herauszufinden, wie eine zielgerichtete Versorgung anzufertigen ist.
Orthonyxiespangen- Therapie
seit dem 01.07.2022 ist es wieder möglich, eine Orthonyxiespangen Therapie über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Hierzu benötigen Sie eine Heilmittelverordnung 13 von Ihrem Arzt.
Eine Patienteninformation von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur genauen Ausstellung der Verordnung ist bei uns als Download erhältlich.
Sprechen Sie uns gerne an.
Eine geeignete Therapie ist sicherlich auch für Sie dabei.